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Sicherheit

Sie beschäftigen Mitarbeiter?

Sie vermieten Wohn- oder Geschäftsräume?

Dann tragen Sie Verantwortung für die Sicherheit anderer Personen.

Beugen Sie Unfällen durch elektrischen Strom vor!

Die Überprüfung der elektrischen Anlagen sollte in regelmäßigen Zeitabständen erfolgen, um Mängel rechtzeitig zu erkennen und zu beheben.

Tabelle 1  gibt einen Überblick über die Prüffristen bei elektrischen Anlagen nach BVG A2

Anlage/Betriebsmittel

Prüffrist

Art der Prüfung

Prüfer

Elektrische Anlagen und
ortsfeste Betriebsmittel

4 Jahre

auf ordnungsge-
mäßen Zustand

Elektrofachkraft

Elektrische Anlagen und
ortsfeste elektrische Betriebs-
mittel in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art"
(DIN VDE 0100 Gruppe 700)

1 Jahr

 

 

Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzein-
richtungen in nichtstationären Anlagen

1 Monat

auf Wirksamkeit

Elektrofachkraft oder
elektrotechnisch unter-
wiesene Person bei
Verwendung geeigneter
Mess- und Prüfgeräte

Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-
Schutzschalter
– in stationären Anlagen
– in nichtstationären Anlagen

6 Monate
arbeitstäglich

auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung

Benutzer

Tabelle 2  gibt einen Überblick über die Prüffristen bei Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach BVG A2

Anlage/Betriebsmittel

Prüffrist
Richt- und Maximal-Werte

Art der Prüfung

Prüfer

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt)

Verlängerungs- und Geräteanschlussleitun gen mit Steckvorrichtungen

Anschlussleitungen mit Stecker

bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss

Richtwert 6 Monate, auf Baustellen
3 Monate
*.
Wird bei den Prüfun-
gen eine Fehlerquote
< 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.

Maximalwerte:
Auf Baustellen, in
Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen
ein Jahr,

in Büros oder unter ähnlichen Bedingun-
gen zwei Jahre.

auf ordnungs-
gemäßen Zustand

Elektrofachkraft,
bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person

Prüfplakette und Protokoll dienen als Nachweis für die Prüfung der Geräte bei Kontrollen durch Versicherer oder Berufsgenossenschaft.

Die Prüfplakette wird an jedem Gerät nach bestandener Prüfung angebracht.

Die Markierungen zeigen das Prüfdatum an.

 

Zusätzlich bekommen Sie ein Protokoll mit den Prüfergebnissen ausgehändigt.

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